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Familie & Geld
Zwei klar getrennte illustrative Bereiche für geltendes Elterngeld und noch offene Reformpläne.

Elterngeld-Reform 2027: Was geplant ist und was jetzt gilt

Aktualisiert am 03.11.2026 5 Min. Lesezeit

Kurz gefasst

Vier Monate für dich, vier für den anderen Elternteil und sechs zum Aufteilen: So plant das Familienministerium das Basiselterngeld. Was heute gilt und wie sich 14 Monate nach dem Entwurf verteilen ließen.

Stand 3. November 2026. Du planst, wer nach der Geburt wie lange zu Hause bleibt? Der Entwurf des Familienministeriums vom 30. Oktober sieht für Eltern zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld vor. Ändern soll sich vor allem, wie ihr die Monate aufteilen könnt. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gelten die bisherigen Regeln.

Ist die Elterngeld-Reform 2027 schon beschlossen?

Nein. Das Familienministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

Auch ein geplanter Geldbetrag im Bundeshaushalt ist keine neue Anspruchsregel. Für Familien kommt es auf die endgültige Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes an. Darin müssen die Voraussetzungen und der Beginn einer Neuregelung stehen.

Welche Änderungen stehen für 2027 im Raum?

Die folgende Übersicht vergleicht die allgemeinen Regeln für das Basiselterngeld mit den veröffentlichten Reformplänen. Besondere Familienlagen und Zuschläge sind darin nicht vollständig abgebildet.

Punkt Geltendes Recht Entwurf vom 30. Oktober
Gemeinsame Bezugsmonate 12 Monate; 2 zusätzliche Partnermonate unter Voraussetzungen Bis zu 14 Monate
Aufteilung Ein Elternteil grundsätzlich höchstens 12 Monate Vier Monate je Elternteil reserviert, sechs weitere frei aufteilbar
Mindestbetrag pro Monat 300 Euro 330 Euro
Höchstbetrag pro Monat 1.800 Euro 1.900 Euro

Ein Beispiel: Nehmt ihr beide eure vier reservierten Monate, bleiben sechs übrig. Teilt ihr sie gleich, kommt ihr auf sieben Monate pro Person. Übernimmt ein Elternteil alle sechs, wären es zehn und vier. Für Alleinerziehende sieht der Entwurf bis zu 14 Monate vor.

Zwei klar getrennte illustrative Bereiche für geltendes Elterngeld und noch offene Reformpläne.
Was gilt – was ist geplant?Im Entwurf stehen vier Monate für jeden Elternteil und sechs Monate zum Aufteilen. Ein Gesetz ist das noch nicht.

Bedeutet ein höherer Monatsbetrag auch mehr Geld für deine Familie?

Das lässt sich nicht allein an der Ober- oder Untergrenze ablesen. Für eure gesamte Unterstützung zählen mehrere Dinge zusammen: der Anspruch jedes Elternteils, die Zahl der bezogenen Monate, die Aufteilung und gegebenenfalls Einkommen während des Bezugs.

Ein Mindestbetrag ist eine Untergrenze. Ein Höchstbetrag ist eine Obergrenze. Wenn sich beide ändern, steigt deshalb nicht automatisch jeder Anspruch im selben Umfang. Im Entwurf ist auch der Zeitpunkt wichtig. In den ersten vier reservierten Monaten sollen jeweils 80 Prozent des weggefallenen Einkommens ersetzt werden, danach 50 Prozent. Die vorgeschlagenen Mindest- und Höchstbeträge begrenzen die Zahlung.

Für eure Planung ist daher eine Monatsübersicht hilfreicher als die Frage nach einer einzigen Summe: Wer betreut das Kind, wer arbeitet, welches Einkommen steht in diesem Monat zur Verfügung? Eine vorläufige Variante auf Grundlage der Reformpläne solltest du ausdrücklich als Annahme kennzeichnen.

Was gilt heute beim Basiselterngeld?

Nach geltendem Recht haben Eltern gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Zwei zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn mindestens ein Elternteil in zwei Lebensmonaten weniger Erwerbseinkommen hat. Für den Bezug durch nur einen Elternteil gelten eigene Grenzen und Sonderregeln.

Die oft genannte Zahl 14 bedeutet also nicht, dass jedes Elternteil jeweils 14 Monate erhält. Auch sind 14 bezogene Monatsbeträge nicht zwingend 14 aufeinanderfolgende Kalendermonate: Wenn beide gleichzeitig Basiselterngeld erhalten, werden für diesen Zeitraum zwei Monatsbeträge genutzt. Der gleichzeitige Bezug ist nach geltendem Recht begrenzt; es gibt Ausnahmen.

Das Elterngeld zählt nach Lebensmonaten

Ein Lebensmonat beginnt am Geburtstag deines Kindes und endet am Tag vor demselben Datum im Folgemonat. Wird dein Baby beispielsweise am 8. Mai geboren, läuft sein erster Lebensmonat vom 8. Mai bis zum 7. Juni. Eine Planung nur von Monatsanfang bis Monatsende kann deshalb am Antrag vorbeigehen.

Bei der Mutter zählen Monate mit bestimmten Mutterschaftsleistungen bereits als Basiselterngeldmonate. Diese Zeit lässt sich daher nicht einfach zusätzlich an alle übrigen Elterngeldmonate anhängen.

Elterngeld und Elternzeit: Was ist der Unterschied?

Elterngeld ist eine Geldleistung. Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit, die Beschäftigte unter den gesetzlichen Voraussetzungen nutzen können. Während einer vollständigen Freistellung zahlt der Arbeitgeber normalerweise keinen Lohn.

Wie lange du Elternzeit nimmst und wie lange du Elterngeld bekommst, sind deshalb zwei verschiedene Fragen. Der Entwurf zur Aufteilung der Geldleistung ändert deine bereits angemeldete Elternzeit nicht.

Stimme beide Planungen aufeinander ab. Wenn deine Freistellung länger dauert als der Geldbezug, braucht ihr für die übrigen Monate eine passende Finanzierung. Dazu gehören zum Beispiel das Einkommen des anderen Elternteils, mögliche Teilzeitarbeit und vorhandene Rücklagen.

Illustration mit Geldbörse und Kalender als zwei getrennten Bausteinen der Planung nach einer Geburt.
Geldleistung und ZeitplanungElterngeld finanziert einen Teil der Familienzeit. Die Elternzeit regelt deine Freistellung von der Arbeit.

Welche Fragen sind für Alleinerziehende und besondere Familienlagen offen?

Die kurze Reformübersicht reicht nicht für jeden Fall. Das gilt etwa, wenn du alleinerziehend bist, dein Kind deutlich zu früh geboren wird, ihr Mehrlinge bekommt oder Mutterschaftsleistungen und Teilzeitarbeit zusammenkommen.

Das geltende Gesetz kennt für verschiedene Situationen besondere Regeln. Daraus folgt nicht automatisch, dass jede davon in einer Reform unverändert bleibt. Umgekehrt wäre es ebenso falsch, allein aus einer Schlagzeile den Wegfall bestehender Sonderregeln abzuleiten.

Lass deshalb eure konkrete Aufteilung von der zuständigen Elterngeldstelle prüfen. Halte dabei fest, welche Aussage das heutige Recht betrifft und welche nur eine mögliche künftige Regelung. Für Geburten nahe einem möglichen Stichtag ist diese Unterscheidung besonders wichtig.

So kannst du eure Planung jetzt vorbereiten

  1. Notiere die Ausgangslage. Erwarteter Geburtstermin, Arbeitsumfang beider Eltern und geplante Betreuung helfen dabei, die richtigen Fragen zu stellen.
  2. Plane zuerst nach den geltenden Regeln. Der offizielle Elterngeldrechner des Familienportals kann bei der Orientierung helfen. Prüfe seinen ausgewiesenen Rechtsstand.
  3. Vergleiche die Monate einzeln. Betrachte verfügbare Einnahmen und feste Ausgaben. Ein Gesamtbetrag verdeckt schnell eine spätere Einkommenslücke.
  4. Kläre besondere Umstände persönlich. Die Elterngeldstelle kann dir sagen, welche Nachweise und Regeln in deinem Fall wichtig sind.
  5. Prüfe vor einer verbindlichen Entscheidung erneut. Entscheidend sind ein verabschiedetes Gesetz und seine Übergangsregeln, nicht das Datum einer Nachricht.

Du musst eure Familienplanung nicht anhand einer ungeklärten Schlagzeile neu festlegen. Sinnvoll ist eine belastbare Grundlage mit klar benannten offenen Punkten. Dieser Beitrag bietet dir eine allgemeine Einordnung; den individuellen Anspruch prüft die zuständige Elterngeldstelle.

Quellen

Die Tabelle vergleicht das geltende Gesetz mit dem Referentenentwurf vom 30. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Ist das neue Elterngeld für 2027 bereits Gesetz?

Nein. Stand 3. November 2026 liegt ein Referentenentwurf vor. Er sieht vier reservierte Monate je Elternteil und sechs Monate zum Aufteilen vor. Bis eine Neuregelung in Kraft tritt, gilt das bisherige Gesetz.

Muss ich meine bereits geplante Elternzeit ändern?

Eine Reformmeldung allein macht das nicht nötig. Elternzeit und Elterngeld sind unterschiedliche Leistungen beziehungsweise Rechte. Prüfe mit der Elterngeldstelle, welche Regeln deinen Geldbezug betreffen, und stimme die Freistellung davon getrennt mit dem Arbeitgeber ab.

Wie können wir die 14 Monate im Entwurf aufteilen?

Vier Monate wären für jeden Elternteil reserviert. Die übrigen sechs könntet ihr zum Beispiel je zur Hälfte übernehmen. Dann hättet ihr jeweils sieben Monate. Nimmt ein Elternteil alle sechs freien Monate, ergibt das zehn und vier. Für Alleinerziehende sind bis zu 14 Monate vorgesehen.

Kann ich den offiziellen Rechner schon für 2027 verwenden?

Du kannst damit eine Orientierung nach dem jeweils hinterlegten Rechtsstand erhalten. Eine Berechnung nach geltendem Recht ist aber keine Zusage zu einer noch offenen Reform. Prüfe die Hinweise des Rechners und lass besondere Fälle bei der Elterngeldstelle einordnen.

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