Kindergeld 2027: 267 Euro geplant – so viel wäre es für dich
Kurz gefasst
267 Euro Kindergeld pro Kind und Monat sind ab Januar 2027 geplant. Auch nach der Anhörung vom 4. November ist die Erhöhung noch nicht endgültig beschlossen. Dort wurde eine stärkere Anhebung gefordert. Tabelle und Szenariorechner zeigen den möglichen Unterschied gegenüber den geltenden 259 Euro. Stand: 5. November 2026.
Kindergeld-Szenariorechner
Was würde sich für deine Familie ändern?
Szenario mit 267 Euro – noch nicht endgültig beschlossen. Vergleiche den geltenden Monatsbetrag von 259 Euro mit dem geplanten Betrag für 2027.
Die Eingabefelder werden geladen. Die Rechenbeispiele im Artikel bleiben verfügbar.
Die Monatszahl gilt für jedes Kind. Bei unterschiedlichen Anspruchsmonaten berechne die Fälle einzeln und addiere die Ergebnisse.
Vergleich für deine Angaben
Reiner Betragsvergleich, kein Anspruchstest. Steuern, Unterhalt und andere Sozialleistungen sind nicht eingerechnet. Keine Aussage zum Überweisungstag. Eingaben werden weder gespeichert noch übertragen. Prüfstand: 5. November 2026.
Die Eingabe ist technisch auf 20 Kinder begrenzt. Das ist keine gesetzliche Höchstzahl.
Grundlage: § 66 EStG und Regierungsentwurf 21/8235.
So wird gerechnet
Kinderzahl × Anspruchsmonate × Monatsbetrag. Die Differenz beträgt 8 Euro je Kind und Anspruchsmonat. Die geplanten 267 Euro sind am 5. November 2026 noch nicht endgültig beschlossen.
Stand: 5. November 2026. Für 2027 sind 267 Euro Kindergeld im Monat pro Kind vorgesehen. Gegenüber den aktuell geltenden 259 Euro wären das 8 Euro mehr. Die Erhöhung steht in einem Gesetzentwurf. Sie ist am Prüfstand dieses Beitrags noch nicht endgültig beschlossen.
Wie hoch soll das Kindergeld 2027 sein?
Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sieht einen Anstieg zum 1. Januar 2027 vor. Der Monatsbetrag soll für jedes anspruchsberechtigte Kind gleich sein. Für 2028 enthält der Entwurf einen weiteren Schritt auf 272 Euro.
Tabelle seitlich wischen oder mit den Pfeiltasten verschieben.
| Zeitraum | Je Kind und Monat | Bei 12 Anspruchsmonaten | Status am 05.11.2026 |
|---|---|---|---|
| 2026 | 259 Euro | 3.108 Euro | Geltender Betrag |
| Ab Januar 2027 | 267 Euro | 3.204 Euro | Geplant, noch nicht endgültig beschlossen |
| Ab Januar 2028 | 272 Euro | 3.264 Euro | Geplant, noch nicht endgültig beschlossen |
Die Jahressummen sind Rechenbeispiele. Sie setzen voraus, dass der Anspruch zwölf Monate besteht. Kommt dein Baby erst im Laufe eines Jahres zur Welt, ist die Zahl der Monate kleiner.
Ist die Kindergelderhöhung 2027 schon beschlossen?
Noch nicht endgültig. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 auf den Weg gebracht. Am 8. Oktober 2026 fand die erste Beratung im Bundestag statt. Anschließend ging der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse.
Wenn du eine Meldung mit der Überschrift „Reform beschlossen“ liest, schau deshalb auf den Zusammenhang: Ein Kabinettsbeschluss ist zunächst der Beschluss über einen Gesetzentwurf. Er bedeutet nicht, dass das gesamte Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Für deine Planung kannst du mit zwei Spalten arbeiten: dem geltenden Monatsbetrag von 259 Euro und dem geplanten Betrag von 267 Euro. So siehst du den möglichen Unterschied, ohne die Erhöhung schon als sichere Einnahme einzuplanen.
Was hat die Anhörung am 4. November ergeben?
Im Finanzausschuss wurde eine stärkere Kindergelderhöhung gefordert. Laut dem offiziellen Bundestagsbericht unterstützten DGB, IMK und Arbeitnehmerkammer Bremen in ihren Stellungnahmen einen entsprechenden Antrag der Grünen. Ziel ist, den Abstand zwischen Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastung durch Kinderfreibeträge zu verkleinern.
Das ist eine Forderung, kein Gesetzesbeschluss. Die Anhörung hat die Erhöhung nicht in Kraft gesetzt. Die 267 Euro für 2027 und 272 Euro für 2028 bleiben Beträge aus dem Regierungsentwurf. Für deine Haushaltsplanung sind sie deshalb weiterhin ein Szenario.
Was würde die Erhöhung für deine Familie ausmachen?
Die Rechnung ist einfach: 267 minus 259 ergibt 8 Euro je Kind und Anspruchsmonat. Bei zwölf Monaten wären das 96 Euro je Kind. Für mehrere Kinder kannst du den Unterschied entsprechend vervielfachen.
Tabelle seitlich wischen oder mit den Pfeiltasten verschieben.
| Kinder mit Anspruch | Mit 259 Euro monatlich | Mit geplanten 267 Euro monatlich | Unterschied pro Monat | Unterschied bei 12 Monaten |
|---|---|---|---|---|
| 1 Kind | 259 Euro | 267 Euro | 8 Euro | 96 Euro |
| 2 Kinder | 518 Euro | 534 Euro | 16 Euro | 192 Euro |
| 3 Kinder | 777 Euro | 801 Euro | 24 Euro | 288 Euro |
| 4 Kinder | 1.036 Euro | 1.068 Euro | 32 Euro | 384 Euro |
Die Tabelle vergleicht ausschließlich die Kindergeldbeträge. Sie zeigt nicht, wie sich Steuern, Unterhalt oder andere Leistungen in deinem Haushalt verändern. Der mögliche Mehrbetrag beim Kindergeld ist deshalb nicht automatisch gleichbedeutend mit ebenso viel zusätzlichem Geld nach allen Anrechnungen.
So nutzt du den Szenariorechner
Gib die Zahl der Kinder mit Kindergeldanspruch und die Zahl der Monate an, für die du vergleichen möchtest. Der Rechner multipliziert beide Angaben einmal mit 259 Euro und einmal mit den geplanten 267 Euro. Er zeigt außerdem den Unterschied.
Die eingegebene Monatszahl gilt für jedes ausgewählte Kind. Haben deine Kinder unterschiedlich viele Anspruchsmonate, rechne die Fälle getrennt und addiere die Ergebnisse. Der Rechner prüft keinen Anspruch. Er zeigt die Rechnung zu deinen Angaben.
Wie rechnest du bei einer Geburt im Laufe von 2027?
Kindergeld wird nach Kalendermonaten berechnet. Sind die Voraussetzungen erfüllt, zählt bereits der Monat, in dem der Anspruch beginnt. Der Betrag wird in diesem Monat nicht nach einzelnen Tagen aufgeteilt.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Geburt im Oktober und einem Anspruch von Oktober bis Dezember ergeben sich drei Monate. Mit dem geplanten Satz wären das 3 × 267 Euro = 801 Euro. Zum Vergleich ergeben 3 × 259 Euro = 777 Euro. Der Unterschied beträgt 24 Euro.
Das Beispiel setzt voraus, dass die Erhöhung wie geplant in Kraft tritt und der Kindergeldanspruch für alle drei Monate besteht. Es ist keine Aussage darüber, an welchem Tag die Familienkasse das Geld überweist.
Ändert die geplante Erhöhung, wer Kindergeld bekommt?
Eine höhere Zahl im Gesetz schafft nicht für jedes Kind automatisch einen Anspruch. Die Familienkasse prüft weiterhin die Voraussetzungen. Grundsätzlich kommt Kindergeld für minderjährige Kinder in Betracht; für volljährige Kinder gelten zusätzliche Bedingungen.
Der Kindergeldbetrag hängt nicht vom Einkommen der Eltern ab. Auch die Reihenfolge der Kinder führt seit 2023 nicht mehr zu unterschiedlichen Monatsbeträgen. Für ein erstes oder viertes anspruchsberechtigtes Kind gilt derselbe Satz.
Kindergeld wird für ein Kind nur an eine berechtigte Person ausgezahlt. Wenn beide Eltern anspruchsberechtigt sein können, heißt das nicht, dass beide jeweils den vollen Monatsbetrag erhalten.
Was ist mit dem Kinderfreibetrag geplant?
Der Gesetzentwurf sieht für 2027 auch höhere steuerliche Freibeträge für Kinder vor. Der Kinderfreibetrag soll auf 7.128 Euro steigen. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 2.928 Euro wären das insgesamt 10.056 Euro pro Kind und Jahr für beide Eltern zusammen. Auch diese Erhöhung ist weiterhin geplant; die Anhörung ist kein abschließender Gesetzesbeschluss.
Diese 10.056 Euro sind keine zusätzliche Auszahlung. Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob die Freibeträge oder das Kindergeld günstiger sind. Du kannst den Freibetrag daher nicht einfach zur Kindergeld-Jahressumme addieren.
Wann wird Kindergeld 2027 ausgezahlt?
Der Überweisungstermin hängt von der Endziffer deiner Kindergeldnummer ab. Die Bundesagentur für Arbeit hat dafür eine eigene Übersicht für 2027 veröffentlicht. Ein geplanter höherer Monatsbetrag bedeutet nicht, dass alle Familien am 1. Januar ihre Zahlung erhalten.
Für den Alltag sind damit drei Fragen zu trennen: Besteht ein Anspruch, wie hoch ist der geltende Betrag und wann ist der Überweisungstermin? Bei der geplanten Erhöhung ist vor allem der endgültige Gesetzesbeschluss noch wichtig. Prüfe vor einer festen Haushaltsplanung den aktuellen Stand.
Quellen
Für diesen Beitrag haben wir die folgenden amtlichen Informationen herangezogen. Prüfstand: 5. November 2026.
- Deutscher Bundestag: Bericht zur Anhörung am 4. November 2026 (geprüft am 05.11.2026)
- Bundesregierung: Entwurf der Einkommensteuerreform 2027 (02.09.2026)
- Deutscher Bundestag: Erste Beratung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (08.10.2026)
- Deutscher Bundestag: Regierungsentwurf, Drucksache 21/8235 (28.09.2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld ab Geburt
- Deutsche Rentenversicherung: § 66 EStG, Fassung ab 1. Januar 2026 (03.02.2025)
- Familienportal des Bundes: Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld-Auszahlungstermine 2026 und 2027




